Verordnung (EU) 2025/40·PPWR
Erzeuger-
kennzeichnung
Verpackungen der Friedrich Bähr GmbH & Co. KG tragen eine eindeutige Herkunftsangabe. Diese Seite weist die gesetzlich vorgeschriebenen Erzeugerangaben nach der EU-Verpackungsverordnung aus.
Erzeugerangaben
- Unternehmen
- Friedrich Bähr GmbH & Co. KG
- Anschrift
- Hermann-Helms-Straße 3
28279 Bremen, Deutschland - Kontakt
- ppwr@baehr-verpackung.de
- Stand
- 26. August 2026
Hintergrund
Was ist die PPWR?
Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Seit dem 12. August 2026 verpflichtet sie Erzeuger von Verpackungen zu einer eindeutigen Kennzeichnung mit Namen und Anschrift; weitere Vorgaben der PPWR treten stufenweise bis 2035 in Kraft.
Mit den oben stehenden Angaben kommt die Friedrich Bähr GmbH & Co. KG dieser Kennzeichnungspflicht für die von ihr in Verkehr gebrachten Verpackungen nach. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der genannten Kontaktadresse.
PPWR-Informationen (PDF)