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Verordnung (EU) 2025/40·PPWR

Erzeuger-
kennzeichnung

Verpackungen der Friedrich Bähr GmbH & Co. KG tragen eine eindeutige Herkunftsangabe. Diese Seite weist die gesetzlich vorgeschriebenen Erzeugerangaben nach der EU-Verpackungsverordnung aus.

Erzeugerangaben

Erzeuger Manufacturer (Erzeuger) lt. PPWR VO (EU) 2025/40
Unternehmen
Friedrich Bähr GmbH & Co. KG
Anschrift
Hermann-Helms-Straße 3
28279 Bremen, Deutschland
Stand
26. August 2026

Hintergrund

Was ist die PPWR?

Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Seit dem 12. August 2026 verpflichtet sie Erzeuger von Verpackungen zu einer eindeutigen Kennzeichnung mit Namen und Anschrift; weitere Vorgaben der PPWR treten stufenweise bis 2035 in Kraft.

Mit den oben stehenden Angaben kommt die Friedrich Bähr GmbH & Co. KG dieser Kennzeichnungspflicht für die von ihr in Verkehr gebrachten Verpackungen nach. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der genannten Kontaktadresse.

PPWR-Informationen (PDF)